01§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Kundenarten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über AEGIS OS, zugehörige Cloud-, Support-, Einrichtungs- und Entwicklungsleistungen sowie sonstige ausdrücklich einbezogene Leistungen von AEGIS-SECURITAS.
Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Vor einer Bestellung wählt der Kunde die zutreffende Kundenart. Geschäftskunden bestätigen zusätzlich, dass sie im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln und zum Vertragsschluss für die angegebene Organisation berechtigt sind. Für Verbraucher gelten die zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften vorrangig.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen eines Geschäftskunden gelten nur, wenn AEGIS-SECURITAS ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen, Leistungsbeschreibungen und Angebote gehen diesen AGB vor.
02§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
AEGIS OS ist eine modular aufgebaute, internetbasierte Arbeits-, Organisations- und Unternehmensplattform. Der geschuldete Funktionsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Tarif, einer individuellen Leistungsbeschreibung, einem Angebot oder einer ausdrücklich bestätigten Konfiguration.
Produktbeschreibungen, Demonstrationen, Roadmaps, Entwürfe und unverbindliche Prognosen begründen keine Beschaffenheitsgarantie. Ein bestimmter wirtschaftlicher, rechtlicher oder organisatorischer Erfolg ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
AEGIS-SECURITAS darf Funktionen weiterentwickeln, technisch gleichwertig ersetzen oder an Sicherheits-, Rechts- und Plattformanforderungen anpassen, sofern der vereinbarte Kernnutzen nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Individuelle Erweiterungen, Datenmigrationen, Integrationen und Beratungsleistungen können gesondert vergütungspflichtig sein.
03§ 3 Vertragsschluss und Vertretungsberechtigung
Die Darstellung von Leistungen und Tarifen ist grundsätzlich kein bindendes Angebot. Der Kunde gibt durch Abschluss des Bestellvorgangs oder Annahme eines individuellen Angebots ein verbindliches Vertragsangebot ab. AEGIS-SECURITAS bestätigt den Eingang elektronisch. Soweit eine Leistung ausdrücklich einer manuellen Unternehmens-, Vertrags-, Sicherheits- oder Machbarkeitsprüfung unterliegt, stellt die Zahlungsbestätigung noch keine technische Freigabe oder Zusage der Umsetzbarkeit dar. Der Vertrag über die konkrete Bereitstellung kommt in diesem Fall erst durch ausdrückliche Annahme, Vertragsbestätigung oder Freigabe durch AEGIS-SECURITAS zustande.
Bei Geschäftskunden stellt der Kunde sicher, dass die bestellende Person zum Vertragsschluss und zur Verwaltung des Kundenkontos berechtigt ist. Verbraucher schließen den Vertrag im eigenen Namen. AEGIS-SECURITAS darf bei berechtigten Zweifeln geeignete Nachweise anfordern und die Aktivierung bis zur Klärung zurückstellen. Wird eine bereits bezahlte, noch nicht bereitgestellte Leistung endgültig abgelehnt, erfolgt die Rückabwicklung nach den gesetzlichen Vorgaben und den Umständen des Einzelfalls.
Bei individuell eingerichteten Tarifen, Cloud-Leistungen, Managed-IT-Leistungen und Sonderanforderungen beginnt die produktive Nutzung erst nach fachlicher und technischer Freigabe. Angaben im Anforderungsdialog, eine technische Vorprüfung oder die Aufnahme eines Sonderwunsches stellen noch keine Zusage der technischen Umsetzbarkeit, eines Termins oder einer kostenfreien Zusatzleistung dar.
04§ 3a Managed IT Basis für 50 Euro monatlich
Die Leistung „Managed IT Basis“ kostet für Geschäftskunden 50,00 Euro netto pro Abrechnungsmonat zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Für Verbraucher beträgt der Gesamtpreis bei einem Umsatzsteuersatz von 19 Prozent 59,50 Euro inklusive Umsatzsteuer pro Abrechnungsmonat. Enthalten sind ein fester Ansprechpartner, ein dokumentierter monatlicher Systemstatus-Check und insgesamt 30 Minuten Remote-Support je Abrechnungsmonat. Nicht verbrauchte Minuten werden nicht in Folgemonate übertragen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Nicht enthalten sind insbesondere eine 24/7- oder Notfallbereitschaft, garantierte Reaktions- oder Lösungszeiten, Vor-Ort-Einsätze und Anfahrt, Hardware, Softwarelizenzen, Drittanbieterentgelte, Projekte, Migrationen, Datenrettung, Sicherheitsvorfälle sowie Supportaufwand oberhalb der enthaltenen 30 Minuten. Solche Leistungen werden nur nach gesonderter Beauftragung und Preisbestätigung in Textform erbracht.
Die Aufnahme, Prüfung oder erste Einordnung einer Anfrage bedeutet nicht, dass der betreffende Zusatzaufwand im Monatspreis enthalten ist. Verbindliche Service Levels bestehen nur, wenn sie ausdrücklich in einem gesonderten Vertrag oder Angebot vereinbart sind.
05§ 3b Cloud-Speicherkontingente und manuelle Einrichtung
Cloud-Leistungen werden mit einem festen Speicherkontingent gebucht, beispielsweise 100 GB, 500 GB, 1 TB oder 2 TB. Das gebuchte Kontingent ist eine Kapazitätsgrenze und keine Zusage unbegrenzter Speicherung. Bei Erreichen des Kontingents darf die weitere Speicherung bis zu einer Erweiterung eingeschränkt werden.
Zahlung und Bestellbestätigung bewirken keine automatische technische Aktivierung. Die Einrichtung erfolgt erst nach Prüfung der Kunden- beziehungsweise Arbeitsbereichsdaten, technischen Voraussetzungen, Sicherheitsanforderungen und erforderlichen Verträge. Eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung wird nur einbezogen, soweit AEGIS-SECURITAS personenbezogene Daten im Auftrag eines Verantwortlichen verarbeitet.
Cloud-Speicher ersetzt keine eigenständige Backup-, Archivierungs- oder Aufbewahrungsstrategie. Migration, Datenbereinigung, Versionierung, Langzeitarchivierung, zusätzliche Sicherungen, Wiederherstellungstests und individuelle Schnittstellen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich im gebuchten Leistungsumfang, Angebot oder Vertrag genannt sind. Eine bestimmte Verfügbarkeit, Datenregion oder Wiederherstellungszeit ist nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
06§ 3c Sonderwünsche, Zusatzleistungen und Change Requests
Sonderwünsche, Abweichungen und Erweiterungen sind nicht automatisch Bestandteil eines Paketpreises. AEGIS-SECURITAS prüft zunächst Machbarkeit, Abhängigkeiten, Sicherheits- und Datenschutzfolgen sowie den voraussichtlichen Aufwand.
Eine Umsetzung beginnt erst, nachdem Leistungsumfang, Vergütung und gegebenenfalls Auswirkungen auf Termine und bestehende Systeme in Textform angeboten und vom Kunden bestätigt wurden. Schweigen, die Speicherung einer Anfrage, eine technische Vorprüfung oder vorbereitende Kommunikation gelten nicht als Beauftragung oder als Zusage einer kostenfreien Umsetzung.
Ergeben sich während der Umsetzung neue Anforderungen oder nicht erkennbare technische Abhängigkeiten, kann AEGIS-SECURITAS einen gesonderten Change Request verlangen und die betroffene Zusatzleistung bis zur Einigung aussetzen.
07§ 4 Nutzerkonten, Rollen und Zugangssicherheit
Zugänge sind personenbezogen und dürfen nur den jeweils berechtigten Personen zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde ist für die korrekte Vergabe, regelmäßige Prüfung und rechtzeitige Entziehung von Rollen und Berechtigungen verantwortlich.
Zugangsdaten, Wiederherstellungscodes, API-Schlüssel und Integrationsgeheimnisse sind angemessen zu schützen. Sicherheitsvorfälle, vermutete Kompromittierungen oder unberechtigte Zugriffe sind AEGIS-SECURITAS unverzüglich mitzuteilen.
Handlungen eines wirksam authentifizierten Kontos werden dem Kunden zugerechnet, soweit der Kunde die Nutzung ermöglicht oder die erforderlichen Schutzmaßnahmen schuldhaft unterlassen hat.
08§ 5 Nutzungsrechte und zulässige Verwendung
Für die Vertragsdauer erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, AEGIS OS im vereinbarten Umfang für eigene private, berufliche oder betriebliche Zwecke zu nutzen. Unterlizenzen, Weiterverkauf, öffentliche Bereitstellung, Umgehung von Tarif- oder Zugriffsbeschränkungen sowie Reverse Engineering sind nur im gesetzlich zwingend erlaubten Umfang zulässig.
Untersagt sind insbesondere rechtswidrige Inhalte, Schadsoftware, Angriffe auf Systeme, automatisiertes Massenauslesen, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, unzulässige Überwachung sowie die Nutzung zur Verletzung von Rechten Dritter.
Der Kunde darf AEGIS OS nicht für Entscheidungen oder Prozesse einsetzen, für die eine ausdrückliche behördliche Zulassung, besondere Zertifizierung oder gesetzlich vorgeschriebene Fachprüfung erforderlich ist, sofern eine solche Eignung nicht schriftlich bestätigt wurde.
09§ 6 Kundendaten, Verantwortlichkeit und Auftragsverarbeitung
Der Kunde behält alle Rechte an seinen Daten und Inhalten. Er räumt AEGIS-SECURITAS die für Bereitstellung, Sicherung, Support, Fehleranalyse und vertragsgemäße Weiterentwicklung erforderlichen Nutzungs- und Verarbeitungsrechte ein.
Der Kunde ist für Rechtmäßigkeit, Qualität, Herkunft, Aufbewahrung und Löschung der von ihm verarbeiteten Daten verantwortlich. Er stellt insbesondere sicher, dass erforderliche Informationspflichten erfüllt, Rechtsgrundlagen vorhanden und besondere Kategorien personenbezogener Daten nur mit geeigneter Berechtigung und Konfiguration verarbeitet werden.
Soweit AEGIS-SECURITAS personenbezogene Daten im Auftrag eines Geschäftskunden oder eines sonst datenschutzrechtlich Verantwortlichen verarbeitet, gilt die unter /avv veröffentlichte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung als Bestandteil des Vertrages. Bei rein privaten Nutzungen ohne Auftragsverarbeitung gilt die Datenschutzerklärung; eine AVV wird hierfür nicht automatisch einbezogen.
10§ 7 KI-Funktionen und automatisierte Vorschläge
KI-Funktionen unterstützen bei Analyse, Strukturierung, Textentwürfen, Empfehlungen und Automatisierung. Ausgaben können unvollständig, veraltet oder fehlerhaft sein. Sie ersetzen keine rechtliche, medizinische, steuerliche, fachliche oder sicherheitskritische Prüfung.
Der Kunde muss Ergebnisse vor einer produktiven oder extern wirksamen Verwendung prüfen. Entscheidungen mit rechtlicher oder vergleichbar erheblicher Wirkung dürfen nicht ausschließlich auf einer ungeprüften KI-Ausgabe beruhen.
Der Kunde entscheidet, welche Daten für KI-Funktionen freigegeben werden. Er darf keine Daten eingeben, deren Übermittlung oder Verarbeitung durch die konfigurierte KI-Funktion unzulässig wäre. AEGIS-SECURITAS darf KI-Funktionen aus Sicherheits-, Rechts- oder Qualitätsgründen einschränken.
11§ 8 Integrationen und Leistungen Dritter
Optional angebundene Dienste, etwa Zahlungs-, E-Mail-, Identitäts-, Kalender-, Cloud- oder Kommunikationsanbieter, unterliegen zusätzlich den Bedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Verfügbarkeit, Änderungen und Entscheidungen dieser Anbieter liegen außerhalb des unmittelbaren Einflusses von AEGIS-SECURITAS.
Der Kunde ist für Auswahl, Berechtigung, Konfiguration und rechtmäßige Nutzung seiner Drittanbieter-Konten verantwortlich. AEGIS-SECURITAS haftet nicht für Störungen, Datenänderungen oder Sperrungen, die ausschließlich durch den Drittanbieter oder dessen Konfiguration verursacht werden.
Als verfügbar oder implementiert gilt eine Integration nur im jeweils dokumentierten Funktionsumfang. Katalog-, Vorschau- oder Roadmap-Einträge sind keine Zusage einer produktiven Verfügbarkeit.
12§ 9 Preise, Steuern und Zahlung
Es gelten die bei Bestellung oder im individuellen Angebot ausgewiesenen Preise. Preise gegenüber Geschäftskunden werden als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen, soweit diese anfällt. Gegenüber Verbrauchern wird vor Abgabe der kostenpflichtigen Bestellung der zu zahlende Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer angezeigt.
Wiederkehrende Entgelte werden zu Beginn des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig. Der Kunde ermächtigt den eingesetzten Zahlungsdienstleister zur wiederkehrenden Belastung des hinterlegten Zahlungsmittels. Einwendungen gegen Abrechnungen sind innerhalb angemessener Frist mitzuteilen; gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Bei Zahlungsverzug darf AEGIS-SECURITAS nach vorheriger Mitteilung Zugänge angemessen beschränken. Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Ansprüchen zulässig.
13§ 10 Laufzeit und Kündigung
Soweit nichts anderes vereinbart ist, laufen monatliche Abonnements auf unbestimmte Zeit und können mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Abweichende Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern bleibt von der ordentlichen Kündigung unberührt. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung. Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass vor Ablauf der Widerrufsfrist mit einer Dienstleistung begonnen wird, können die gesetzlich vorgesehenen Folgen, insbesondere ein angemessener Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen, eintreten.
Die Kündigung kann über die Abonnementverwaltung, über die öffentliche Kündigungsseite oder in Textform an [email protected] erfolgen. Bereits begonnene Abrechnungszeiträume werden grundsätzlich nicht anteilig erstattet, sofern keine zwingende gesetzliche Regelung oder abweichende Vereinbarung besteht.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
14§ 11 Änderungen von Leistungen und Vertragsbedingungen
AEGIS-SECURITAS darf diese Bedingungen und nicht wesentliche Leistungsbestandteile an geänderte Gesetze, Sicherheitsanforderungen, technische Rahmenbedingungen oder nachvollziehbare betriebliche Bedürfnisse anpassen.
Wesentliche, für den Kunden nachteilige Änderungen werden mit angemessener Vorlaufzeit in Textform angekündigt. Ist die Änderung für den Kunden unzumutbar, kann er den betroffenen Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen. Preisänderungen für laufende Abonnements gelten frühestens zum nächsten Verlängerungszeitpunkt nach vorheriger Ankündigung.
15§ 12 Verfügbarkeit, Wartung und Support
AEGIS-SECURITAS erbringt die Leistungen mit der im jeweiligen Tarif oder Angebot vereinbarten Sorgfalt. Eine bestimmte Verfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich als Service Level vereinbart wurde.
Nicht als Ausfallzeiten gelten insbesondere angekündigte Wartung, notwendige Sicherheitsmaßnahmen, höhere Gewalt, Störungen öffentlicher Netze, Drittanbieter-Ausfälle sowie vom Kunden verursachte Einschränkungen.
Reaktions- oder Lösungszeiten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Zielzeiten in Oberflächen oder Supportformularen stellen ohne gesondertes SLA keine Garantie dar.
16§ 13 Sperrung und Schutzmaßnahmen
AEGIS-SECURITAS darf Zugänge vorübergehend einschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte für Missbrauch, Sicherheitsgefährdung, Rechtsverstöße, unberechtigte Zugriffe oder erheblichen Zahlungsverzug bestehen. Dabei werden Art, Umfang und Dauer der Maßnahme angemessen berücksichtigt.
Soweit möglich, wird der Kunde vorher informiert und erhält Gelegenheit zur Abhilfe. Bei akuter Gefahr darf die Maßnahme sofort erfolgen. Gesetzliche und vertragliche Ansprüche bleiben unberührt.
17§ 14 Schutzrechte, Vorlagen und Feedback
AEGIS-SECURITAS und seine Lizenzgeber behalten sämtliche Rechte an Software, Systemarchitektur, Oberflächen, Dokumentation, Vorlagen und allgemeinen Weiterentwicklungen. Kundenspezifische Rechte richten sich nach der individuellen Vereinbarung.
Allgemeine Anregungen und Feedback dürfen unentgeltlich zur Verbesserung der Leistungen verwendet werden, sofern dabei keine vertraulichen Informationen oder personenbezogenen Kundendaten veröffentlicht werden.
18§ 15 Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Die Informationen dürfen nur zur Vertragsdurchführung genutzt und nur solchen Personen zugänglich gemacht werden, die sie hierfür benötigen und angemessen verpflichtet sind.
Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt, rechtmäßig von Dritten erlangt, unabhängig entwickelt oder aufgrund zwingender Rechtsvorschriften offenzulegen sind.
19§ 16 Mängelrechte und Haftung
AEGIS-SECURITAS haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, arglistigem Verschweigen eines Mangels, ausdrücklich übernommener Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Gegenüber Geschäftskunden ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, bei leichter Fahrlässigkeit je Vertragsjahr insgesamt auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten für den betroffenen Vertrag gezahlten Nettoentgelte begrenzt. Gegenüber Verbrauchern gelten Haftungsbegrenzungen nur im gesetzlich zulässigen Umfang; zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei angemessener Datensicherung und Nutzung verfügbarer Export- und Sicherungsfunktionen entstanden wäre.
Diese Begrenzungen gelten entsprechend zugunsten von Mitarbeitenden, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
20§ 17 Freistellung bei rechtswidrigen Kundeninhalten
Verletzt der Kunde schuldhaft Rechte Dritter oder gesetzliche Pflichten durch von ihm bereitgestellte Inhalte, Daten, Weisungen oder Konfigurationen, stellt er AEGIS-SECURITAS von berechtigten Ansprüchen Dritter und erforderlichen angemessenen Rechtsverteidigungskosten frei. AEGIS-SECURITAS informiert den Kunden unverzüglich und stimmt wesentliche Verteidigungsmaßnahmen mit ihm ab.
21§ 18 Vertragsende, Export und Löschung
Nach Vertragsende wird der produktive Zugang beendet. Der Kunde ist dafür verantwortlich, benötigte Daten vor Vertragsende über bereitgestellte Exportfunktionen zu sichern.
Soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, offenen Ansprüche oder abweichenden Vereinbarungen bestehen, werden Kundendaten nach Ablauf einer angemessenen Übergangs- und Sicherungsfrist gelöscht oder anonymisiert. Gesicherte Kopien werden im Rahmen regulärer Sicherungszyklen überschrieben.
Zusätzliche Migration, Wiederherstellung oder Aufbereitung kann nach Aufwand vergütungspflichtig sein.
22§ 19 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von AEGIS-SECURITAS. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. AEGIS-SECURITAS bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Regelungen treten die gesetzlichen Vorschriften.