01Unser Anspruch
AEGIS-SECURITAS möchte seine Webseiten, Bestellstrecken und AEGIS OS möglichst barrierearm, verständlich und mit assistiven Technologien nutzbar gestalten. Wir orientieren uns dabei an den einschlägigen Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes und an den Grundsätzen der WCAG 2.2.
Diese Erklärung ist keine pauschale Zertifizierung sämtlicher kundenspezifischer Inhalte oder individuell erstellter Module. Unternehmenskunden sind für die von ihnen eingebrachten Inhalte, Farben, Dokumente, Formulare und Konfigurationen mitverantwortlich.
02Bereits umgesetzte Maßnahmen
Zu den umgesetzten Maßnahmen gehören unter anderem semantische Strukturen, Tastaturbedienung zentraler Funktionen, sichtbare Fokuszustände, Skip-Link, beschriftete Formulare, responsive Ansichten, ausreichende Touchflächen, reduzierte Bewegung bei entsprechender Systemeinstellung, verständliche Fehlerzustände und barriereärmere Dialoge.
Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen werden fortlaufend auf Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und technische Robustheit geprüft.
03Bekannte Einschränkungen
Einzelne komplexe Tabellen, kundenspezifische Module, importierte Dokumente, Drittanbieter-Oberflächen, Diagramme oder automatisch erzeugte Inhalte können noch Einschränkungen aufweisen. Auch Inhalte externer Dienste wie Stripe, Google, Microsoft oder eingebundener Kundensysteme liegen nicht vollständig in unserem Einflussbereich.
Wir priorisieren Einschränkungen, die den Abschluss eines Vertrages, die Anmeldung, sicherheitsrelevante Funktionen oder wesentliche Arbeitsabläufe betreffen.
04Feedback und Unterstützung
Wenn Sie eine Barriere feststellen oder Unterstützung benötigen, schreiben Sie bitte an [email protected]. Beschreiben Sie möglichst die betroffene Seite, Funktion, das verwendete Endgerät und die eingesetzte assistive Technologie.
Wir prüfen Hinweise und bemühen uns um eine angemessene Lösung oder alternative Bereitstellung.
05Erstellung und Aktualisierung
Diese Erklärung wurde am 31. Juli 2026 auf Grundlage einer internen technischen Prüfung erstellt. Sie wird bei wesentlichen Änderungen an Plattform, Bestellstrecke oder gesetzlichen Anforderungen aktualisiert.